Schulweg/ Versicherung
Vermeiden Sie nach Möglichkeit, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu fahren oder abzuholen. Der Schulweg ermöglicht willkommene Bewegung und zusätzliche, soziale Kontakte. Wind und Wetter schaden keinem Kind.
Versicherung, Unfall:
Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg sind nach dem Krankenversicherungsgesetz voll durch die privaten Krankenkassen gedeckt. Diese decken jedoch die Risiken Invalidität und Tod nicht ab. Ob und in welchem Umfang eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden soll, liegt im Ermessen der Eltern.
Hat Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule einen Unfall, müssen Sie dies Ihrer privaten Krankenversicherung melden.
Haftpflicht:
Bei mutwilligen oder fahrlässigen Sachbeschädigungen haften die Eltern für die von ihren Kindern verursachten Schäden.
Schulausfall und Dispensationen
Kind:
Bei Krankheit des Kindes melden die Eltern die Abwesenheit im Sekretariat. (Tel: 062 298 16 67) Unsere Sekretärin wird die betreffenden Lehrpersonen informieren. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, bitten wir Sie, eine Nachricht auf dem Telefonbeantworter zu hinterlassen.
Verschlafen:
Bitte hetzen Sie Ihr Kind nicht in die Schule. Geben Sie dem Kind eine kurze Notiz mit. Es kann sich damit ohne Angst auf den Weg machen.
Lehrer:
Vorhersehbarer Schulausfall wegen Weiterbildung, Tagungen etc. wird den Eltern frühzeitig (14 Tage vor dem Ereignis) mitgeteilt.
Unfall/ Krankheit:
Bei unvorhergesehenem Schulausfall werden die Eltern telefonisch (Kettentelefon) am Abend vorher informiert. Die Kinder bleiben zu Hause, bis die Lehrperson oder eine Stellvertretung den Unterricht wieder übernimmt.
Sollten die Eltern keine Betreuungsmöglichkeiten haben, melden sie sich bei der Schulleitung. (Tel: 062 298 15 17) Diese sorgt dafür, dass das Kind durch eine Lehrperson betreut wird.
Wenn die Lehrperson am Morgen verhindert ist, werden die Kinder mindestens bis zum Ende des Morgens durch eine andere Lehrperson betreut. Die Kinder bringen ein Informationsblatt nach Hause.
Dispensation:
Gesuche für Dispensationen bis zu 4 aufeinanderfolgenden Halbtagen kann die Lehrperson bewilligen. Bitte schriftlich und rechtzeitig (mind. eine Woche im Voraus) der Lehrperson mitteilen.
Gesuche für Dispensationen bis zu 2 Wochen müssen 6 Wochen im Voraus schriftlich an die Schulleitung gestellt werden.
Gesuche für Dispensationen von mehr als 2 Wochen müssen mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich zur Stellungnahme an die Schulleitung eingereicht werden. Das Gesuch wird an das Departement für Bildung und Kultur weitergeleitet. Dieses entscheidet über das Gesuch.
Jokertage:
Die Kindergartenkinder und die PrimarschülerInnen können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben.
Die Eltern teilen den Lehrpersonen den Bezug der Jokertage spätestens 3 Tage vorher schriftlich mit.
Die Schule Lostorf hat Sperrtage, an welchen keine Jokertage bezogen werden können. Diese Tage werden in einem Elternbrief mitgeteilt.
Schulzahnpflege / Schularzt
Zahnprophylaxe
Jede Klasse wird mehrmals jährlich von unserer Schulzahnpflegerin besucht. Die Schülerinnen und Schüler werden stufengerecht in der Theoretischen und praktischen Zahnpflege unterrichtet. Bei diesen Besuchen wird in der Schule Fluorid eingebürstet, im Kindergarten Zahnpasta.
Falls Sie nicht möchten, dass bei der Zahnpflege Fluorid eingebürstet wird, melden Sie dies schriftlich bei der Lehrperson. Ihr Kind darf dann seine Zähne mit normaler Zahnpasta reinigen.
Schulzahnarzt
Jedes Jahr findet eine zahnärztliche Untersuchung statt. Diese Untersuchung ist kostenlos und findet in der Praxis unserer Schulzahnärztin statt. Über das Ergebnis der Untersuchung werden Sie informiert. Ihr Kind bringt ein Zahnarztbüchlein mit nach Hause. Dieses Büchlein wird nach Abschluss der Kontrolluntersuchung bei der Schulzahnärztin aufbewahrt.
Schularzt
Die Gemeinde Lostorf unterhält für alle Kinder im Kindergarten und an der Primarschule einen unentgeltlichen schulärztlichen Dienst. So steht der Schularzt für Fragen zu Gesundheitsproblemen im Zusammenhang mit der Schule zur Verfügung.
Der Schularzt bietet für Kinder des 5- jährigen Kindergartens eine freiwillige Untersuchung der Sehkraft, des Gehörs und des psychomotorischen Entwicklungsstandes an.
Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung wird im Kindergarten vor dem Schuleintritt und im 4. Schuljahr durch den Haus- oder Kinderarzt in dessen Praxis durchgeführt.
Jedes Kind erhält eine persönliche Vorsorge- Kontrollkarte, auf welcher das Datum der durchgeführten Untersuchung durch den Haus- oder Kinderarzt eingetragen wird. Die Karte bewahren sie am besten zusammen mit dem Impfausweis auf. Der Schularzt kontrolliert die Impfausweise und die Vorsorgekontrollkarten bei den 6- jährigen Kindergartenkindern vor dem Schuleintritt sowie bei den 4. Klässlern jeweils im 4. Quartal. Die Vorsorgekarten werden durch die Klassenlehrpersonen eingezogen und wieder verteilt.
Laufbahnreglement
Seit dem 1.8.2016 ist die Totalrevision des Laufbahnreglements in Kraft. Sie finden hier die wichtigsten Punkte aufgelistet (Stand: 1.8.2018).
Noten:
In der 1. bis 3. Klasse werden die Leistungen in den Fächern Deutsch (inkl. Natur/Mensch/Gesellschaft) und Mathematik am Ende des Schuljahres im Zeugnis ausgewiesen. Ab der 4. Klasse erhalten die Kinder in allen Fächern eine Note. Die Noten geben Auskunft, in welcher Qualität ein Schüler, eine Schülerin in einem bestimmten Fach die Lernziele erreicht hat.
Zeugnisse:
Die Zeugnisnoten stellen eine Gesamtbeurteilung dar, die sich auf schriftliche, mündliche und praktische Leistungen der Schüler und Schülerinnen in den entsprechenden Fächern stützt. Der Besuch des Kindergartens wird am Ende jedes Kindergartenjahres bestätigt.In allen Klassen der Primarschule werden die Leistungen am Ende eines Schuljahres im Zeugnis ausgewiesen.
Die Zeugnisse geben neben den Leistungen in den einzelnen Fächern auch Auskunft über das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten und über die Absenzen.
Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme, nicht aber das Einverständnis der Beurteilung.
Standortgespräch:
Die Klassenlehrperson führt in jedem Schuljahr mindestens ein Standortgespräch durch. Dieses findet in der 1. -4. Klasse jeweils zwischen Dezember und Februar, in der 5. Klasse zwischen Januar und März und in der 6. Klasse im November oder Dezember statt. Im Kindergarten geben die Kindergärtnerinnen die Gesprächstermine anlässlich des Elternabends bekannt.
Beförderung:
Am Ende eines Schuljahres treten die Schülerinnen und Schüler in die nächst höhere Klasse über. Haben die Kinder die Lernziele nicht erreicht, ist eine spezielle Förderung vorzusehen, möglicherweise später auch die Setzung individueller Lernziele.
Übertritt:
In der 5. Klasse absolvieren die Schülerinnen und Schüler regionanle Vergleichstests. Ein erstes Standortgespräch mit den Erziehungsberechtigten findet im Januar bis März statt. Zu Beginn der 6. Klasse wird der Check P6 durchgeführt. In einem zweiten Standortgespräch werden die Leistungen und die Zuteilung in die Sekundarstufe besprochen. Bei Einigkeit wird die Übertrittsempfehlung an de Schulleiterkonferenz abgegeben. Bei Uneinigkeit können die Erziehungsberechtigten ihr Kind zu einer Kontrollprüfung anmelden. Die Eltern werden zu Beginn des Schuljahres an einem Elternabend in der Kreisschule Mittegösgen umfassend orientiert.
Beschwerdemanagement der Schule Lostorf
Konzept
Ausgangslage
Der Umgang mit Beschwerden bedarf einer sachlichen und angemessenen Strategie, deren Stärke auch in der Verbindlichkeit liegt. Die Einhaltung eines festgelegten Instanzenweges trägt zur Problemlösung und gleichzeitigen Entlastung aller Beteiligten bei. Rückmeldungen sind für uns oft Auslöser für positive Entwicklungsschritte. Sie können als „Frühwarnsystem“ genutzt werden, um etwaige Probleme rechtzeitig zu bearbeiten.
Jede Beschwerde muss daraufhin überprüft werden, ob sie einen Einzelfall anspricht oder ob sie auf ein generell begründetes Problem verweist. Eine Wiederholung oder Eskalation soll verhindert werden.
Dies ist Ausdruck eines professionellen Umgangs mit Problemen und Beschwerden, steigert die Zufriedenheit und trägt zu einem positiven Schulklima bei. Das vorliegende Beschwerdemanagement kommt allen beteiligten Menschen der Schule zugute und hilft mit, unnötige Frustrationen zu vermeiden. Die Qualität der Schule wird somit verbessert.
Ziel und Zweck
- Zufriedenheit aller Beteiligten (Schüler/innen, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung,) verbessern
- Ursachen von Unzufriedenheit ergründen und systematisch bearbeiten
- Beschwerden als Chance zur Qualitätssteigerung verstehen
- Schwachstellen und Risiken der Schule erkennen
- Bedürfnisse von Schüler/innen, Eltern, Lehrpersonen erfassen
Grundsätze
Wer kann Beschwerde einreichen?
Beschwerden können grundsätzlich von allen am Schulalltag beteiligten Personen eingereicht werden.
In einem ersten Schritt muss die Beschwerde den direkt Beteiligten vorgetragen werden. Sollte es hierbei zu keiner Lösung kommen, ist die Beschwerde schriftlich begründet an die nächst höhere Instanz zu richten.
Grundhaltung gegenüber Beschwerden:
- Wir fassen Beschwerden als Chance zur Verbesserung der Beziehungen zwischen uns und den Erziehungsberechtigten oder anderen Personen bzw. als wichtige Hinweise für Schwächen oder Risiken in unserer Schule auf.
- Wir nehmen jede Beschwerde ernst und gehen sachlich und lösungsorientiert damit um.
- Wir räumen Beschwerden eine hohe Priorität ein und reagieren und handeln so rasch als möglich.
- Wir halten uns an eindeutige und transparente Abläufe, welche den Umgang mit Beschwerden erleichtern.
- Wir beziehen bei Beschwerden alle Betroffenen ein und wahren die Diskretion.
- Grundsätzlich wird bei Beschwerden das Gespräch mit den Beteiligten gesucht. Beschwerden werden nicht per E-mail- Verkehr gelöst.
Für alle Beschwerden muss zwingend der Instanzenweg eingehalten werden.
Ablauf
- Beschwerden sind direkt an die Person (Lehrperson, Schulleitung, Sekretariat) zu richten, welche sie unmittelbar betreffen.
- Wird eine Beschwerde nach diesem Kontakt aufrecht erhalten, ist sie an die vorgesetzte Stelle dieser Person zu richten.
- Gelingt es nicht, die Beschwerde auf Ebene Schulleitung zu lösen, kann der Beizug der kant. Schulaufsicht in Betracht gezogen werden.
- Die kommunal zuständige Person wird einbezogen, wenn mit der operativen Führung keine Einigkeit erzielt werden kann.
Ablaufschema/ Instanzenweg
Beschwerde von: |
Beschwerde an:
|
Beschwerdeform: |
Schüler/in, Eltern |
Betroffene Lehrperson |
mündlich oder schriftlich ( keine Mailantworten) |
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Keine Lösung |
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Schüler/in, Eltern, Lehrperson |
Schulleitung Kontaktaufnahme mit allen Beteiligten |
mündlich oder schriftlich |
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Keine Lösung |
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Schüler/in, Eltern, Lehrperson |
Gemeinderat (evt. Gemeinderat Ressort Bildung) Kontaktaufnahme mit allen Beteiligten |
schriftlich, Rekurs mit Begründung |
Verantwortlichkeiten
Für das Konzept zeichnet sich die Schulleitung verantwortlich. Ebenfalls ist die Schulleitung dafür besorgt, dass alle Beteiligten der Schule in sinnvollem Masse über das Beschwerdemanagement informiert sind. Die Schulleitung sorgt dafür, dass Eltern und Lehrpersonen das Ablaufschema einhalten. Gelangen Eltern ohne Vorbesprechung mit der Lehrperson an die Schulleitung, so weist diese die Eltern direkt an die Lehrperson zurück.
Zeitliche Umsetzung
Das Konzept tritt im August 2016 in Kraft. Alle Eltern werden an den Elternabenden im neuen Schuljahr 2016/17 durch die Lehrpersonen informiert.